Auch in "besonderen Umständen" haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe.
Dazu gehören zum Beispiel:
- "Risiko"schwangerschaft
- Beckenendlage
- vorzeitige Wehen
- Fehlgeburt
- Depressionen in der Schwangerschaft bzw. im Wochenbett
- traumatische vorangegangene (Geburts-)Erlebnisse
- Frühgeburt
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- vorangegangene(r) Kaiserschnitt(e)
- wenn Babys viel schreien